Ein unausgebauter Dachboden bietet die Chance, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Doch wenn Sie den Dachraum dauerhaft bewohnen oder vermieten möchten, brauchen Sie in den meisten Fällen eine Genehmigung. Die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum unterliegt strengen baurechtlichen Vorgaben, insbesondere bei Raumhöhe, Belichtung, Wärmeschutz und Rettungswegen. Ohne Baugenehmigung bleibt der Ausbau unzulässig.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum ist genehmigungspflichtig, selbst bei geringem Umbauaufwand.
- Voraussetzungen laut Bauordnung: Mindest-Raumhöhe von 2,30 m, ausreichende Belichtung (mind. 10 % Fensterfläche), natürliche Belüftung und ein zweiter Rettungsweg.
- Die baurechtlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland. Eine Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum in NRW unterliegt anderen Anforderungen als zum Beispiel in Bayern.
- Die Kosten liegen inklusive Planung, Dämmung, Statik und Brandschutz je nach Umfang und Gebäudezustand bei 800 – 1.500 Euro pro m².
- In der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist zusätzlich zur Baugenehmigung die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig.
Wann liegt eine Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum vor?
Ein Dachboden zählt erst dann als Wohnraum, wenn er dauerhaft für den Aufenthalt von Personen geeignet ist – also beheizbar, belichtet, belüftet und baulich so gestaltet, dass er als Aufenthaltsraum anerkannt wird. Wird er nur als Abstellfläche genutzt, liegt keine Wohnnutzung vor.
Sobald Sie den Dachboden zu einem vollwertigen Wohnbereich umbauen (etwa als Schlafzimmer, Büro oder eigenständige Mietwohnung) handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum. Damit ändern Sie offiziell die Nutzung eines Gebäudeteils. Dies betrifft baurechtlich relevante Aspekte wie Statik, Brandschutz, Schallschutz, Energieeffizienz und Fluchtwege. Eine solche Nutzungsänderung darf nur mit Genehmigung des zuständigen Bauamts erfolgen.
Lesetipp: Weitere Informationen zur Nutzungsänderung finden Sie unter den verlinkten Beiträgen:
Tipp: Behalten Sie regionale Unterschiede im Blick! Die Anforderungen an eine Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum in NRW unterscheiden sich deutlich von denen in anderen Bundesländern – etwa bei Rettungswegen oder Mindesthöhen. Auch bei der Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum in Bayern gelten eigene Vorgaben, z. B. für Statik und Wärmeschutz. Hier gelangen Sie direkt zu den regionalen Unterschieden bei der Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum.
Genehmigungspflicht: Was Sie beachten müssen
Die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum ist fast immer genehmigungspflichtig, unabhängig davon, ob der Ausbau in Eigenregie oder durch einen Handwerksbetrieb erfolgt. Grund dafür sind die baurechtlichen Anforderungen, die laut Landesbauordnung zwingend erfüllt sein müssen.
Diese Voraussetzungen gelten bundesweit:
- Mindest-Raumhöhe: Ihr Dachboden muss im ausgebauten Zustand mindestens 2,30 Meter lichte Höhe aufweisen. Dachschrägen sind erlaubt. Entscheidend ist dabei, dass ausreichend Bewegungsfläche zur Verfügung steht.
- Belichtung: Die Fensterfläche muss mindestens 10 % der Grundfläche betragen. Tageslicht ist Pflicht, einfache Dachluken reichen nicht aus.
- Belüftung: Frischluftzufuhr ist unverzichtbar. Diese muss entweder über ausreichend große Fenster oder über eine mechanische Lüftung gewährleistet sein.
- Zweiter Rettungsweg: Zusätzlich zum Treppenhaus muss in der Regel ein zweiter Fluchtweg vorhanden sein, zum Beispiel über ein Dachfenster, das als Notausstieg dient oder über eine Außentreppe.
Achtung: Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Kommune und Gebäudetyp. Eine Prüfung durch das örtliche Bauamt ist deshalb immer notwendig. Erst wenn alle baulichen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, wird die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung erteilt.

Eine Umwandlung von Dachboden zu Wohnraum wirkt auf den ersten Blick aufwendig. Mit einer guten Vorbereitung und einer frühzeitigen Abstimmung mit dem Bauamt wird daraus aber eine echte Chance, Ihre Immobilie optimal zu nutzen und langfristig aufzuwerten.
Ing. André Heid M. Sc.
Regionale Unterschiede bei der Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum
Die gesetzlichen Vorgaben für die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, auch wenn sich alle Landesbauordnungen an ähnlichen Grundprinzipien orientieren. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die konkreten Anforderungen an Ihrem Wohnort.
In Nordrhein-Westfalen gelten strenge Vorschriften zum Brandschutz. Für die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum in NRW ist eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 Metern erforderlich. Ein zweiter Rettungsweg – etwa über eine Außentreppe – wird meist verpflichtend gefordert.
Die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum in Bayern setzt detaillierte Nachweise voraus: Neben Belichtung und Belüftung müssen statische, schall- und wärmeschutztechnische Anforderungen dokumentiert werden.
Auch die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum in Hessen ist genehmigungspflichtig und häufig mit einer energetischen Sanierung verbunden. Je nach Bauvorhaben ist ein Energieausweis erforderlich.
In Niedersachsen wird die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum besonders genau geprüft, wenn durch den Ausbau neue Wohneinheiten entstehen. Zusätzliche Auflagen ergeben sich häufig aus der Stellplatzverordnung.
Weitere Beispiele aus den übrigen Bundesländern:
- In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz liegt der Fokus oft auf der optischen Eingliederung in das Ortsbild.
- In Berlin spielt der Denkmalschutz eine große Rolle, besonders bei Altbauten im Innenstadtbereich.
- Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen orientieren sich meist an klassischen Raumhöhen und achten besonders auf Standsicherheit.
- In Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wird der Ausbau unter dem Aspekt zusätzlichen Mietwohnraums streng geprüft – inklusive Lärmschutzvorgaben.
Tipp: Egal, in welchem Bundesland Sie wohnen: Holen Sie sich frühzeitig eine Auskunft beim zuständigen Bauamt, um regionale Besonderheiten zu klären und Verzögerungen zu vermeiden. So setzen Sie die Nutzungsänderung rechtssicher und erfolgreich um.
Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum: Kosten im Überblick
Die Kosten für die Nutzungsänderung hängen stark vom Zustand des Gebäudes, dem Umfang der Maßnahmen und den Vorgaben der Landesbauordnung ab. In der Praxis sollten Sie mit Ausbaukosten zwischen 800 und 1.500 Euro pro Quadratmeter rechnen, je nach Ausstattung, Materialwahl und baulichen Anforderungen.
Diese Kostenfaktoren spielen eine wichtige Rolle:
- Genehmigung und Planung: Bauantrag, Architektenhonorar und erforderliche Gutachten (z. B. Statik, Brandschutz) schlagen schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche.
- Dämmung und Energieeffizienz: Eine Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist Pflicht. Das betrifft Dachflächen, Giebelwände und gegebenenfalls den Boden.
- Fenster und Tageslicht: Neue Dachfenster erhöhen nicht nur den Wohnkomfort, sondern müssen auch energetischen Anforderungen entsprechen.
- Tragwerk und Statik: Gerade bei Altbauten ist zu prüfen, ob die Dachkonstruktion zusätzliche Lasten trägt – hier sind statische Nachweise erforderlich.
- Brandschutz: Je nach Bundesland müssen feuerhemmende Türen, Fluchtwege oder andere Schutzmaßnahmen eingeplant werden.
Hinweis: Bevor Sie investieren, prüfen Sie die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus. Wie steht der Aufwand im Verhältnis zur Wertsteigerung oder möglichen Mieteinnahmen? Wenn ohnehin eine Dachsanierung ansteht, lohnt sich der Ausbau besonders. Mehr dazu finden Sie im Ratgeber zur Dachsanierung und auf unserer Seite zur Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Sonderfall WEG: Dachboden zu Wohnraum in der Eigentümergemeinschaft
Befindet sich der Dachboden in einem Mehrfamilienhaus mit Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), reicht eine Baugenehmigung allein nicht aus. In diesem Fall ist die Nutzungsänderung auch eine Frage des Gemeinschaftsrechts.
Liegt der Dachboden im Gemeinschaftseigentum, darf er nur mit Zustimmung aller Miteigentümer umgebaut werden. Auch bei bereits zugewiesenem Sondereigentum ist Vorsicht geboten: Der Ausbau zu Wohnzwecken kann eine Änderung der Teilungserklärung erfordern. Diese muss von allen betroffenen Eigentümern genehmigt werden.
Ohne diese Zustimmung ist der Ausbau nicht rechtssicher und birgt enormes Konfliktpotenzial innerhalb der WEG. Holen Sie sich daher vor dem Umbau rechtlichen Rat ein und sichern Sie alle Vereinbarungen schriftlich ab.
Lesetipp: Alle wichtigen Information zum Gemeinschaftseigentum in der WEG erfahren Sie im verlinkten Beitrag.
Häufig gestellte Fragen zur Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum
Hier geben wir Antworten auf häufige Fragen, die im Gespräch mit Kunden, die ihren Dachboden in Wohnraum umwandeln möchten, immer wieder auftauchen.
Brauche ich in jedem Fall eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum?
Ja, eine Baugenehmigung ist fast immer erforderlich, da mit dem Ausbau eine Änderung der baulichen Nutzung verbunden ist. Auch wenn der Umbau gering erscheint, gelten Vorschriften zu Raumhöhe, Belichtung, Brandschutz und Fluchtwegen. Eine Einzelfallprüfung durch das zuständige Bauamt ist unerlässlich.
Was kostet die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum im Durchschnitt?
Die Kosten für die Nutzungsänderung von Dachboden zu Wohnraum liegen meist zwischen 800 und 1.500 Euro pro Quadratmeter, abhängig vom baulichen Zustand, dem Umfang der Maßnahmen und regionalen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Nutzungsänderung Dachboden zu Wohnraum: Kosten im Überblick.
Ist eine Nutzungsänderung in einem denkmalgeschützten Gebäude möglich?
Ja, allerdings nur mit zusätzlicher Genehmigung durch die Denkmalbehörde. Diese kann Anforderungen an Fensterform, Materialwahl oder Dachstruktur stellen. Stimmen Sie sich frühzeitig mit dem Denkmalschutzamt ab, um Verzögerungen oder Planungsfehler zu vermeiden. Stehen Sie gerade vor der Anschaffung eines Altbaus, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unseren Ratgeber zum Kauf von denkmalgeschützten Immobilien.